Islamische Krankenhaus- und Notfallseelsorge
in der Metropolregion Rhein-Neckar nach dem Mannheimer Modell
Die Vorgeschichte
Über vier Millionen unserer Mitbürger sind Muslime, werden hier krank, sind unter Umständen schwer krank, manche sterben und meist in einem Krankenhaus, fast immer ohne seelsorgerische Begleitung. In dieser Lebenssituation nach Religion zu unterscheiden, wäre unmenschlich. Immer wieder leisten christliche Seelsorger unterschiedslos Beistand. Sie können es aber nicht im erforderlichen Maße, weil sie die Sprache nicht sprechen, den kulturellen und religionsspezifischen Hintergrund nicht haben, aus dem heraus Betroffene sich äußern.
Die Seelsorge, auch im Krankenhaus, ist Verfassungsrecht und durch Verträge zwischen den Bundesländern und den christlichen Kirchen geregelt. Muslimischen Mitbürgern ist der Zugang zu diesem Recht bzw. die Förderung bisher erschwert, weil es bisher keine staatliche Anerkennung der islamischen Glaubensgemeinschaft und als Körperschaft öffentlichen Rechts gibt, was entsprechender Schritte der muslimischen Seite bedarf. Es ist aber so, dass es bis jetzt keine bzw. nur wenige nach den gegebenen Standards ausgebildeten islamische Seelsorger und Seelsorgerinnen gibt.
Eine erste Initiative dazu gab es mit Pilot-Ausbildungsgängen „Islamische Seelsorge“, die vom Bundesministerim des Innern, der Georges-Anawati und der Dr. Buhmann-Stiftung gefördert wurden. Diese wurden wie auch eine abschließende Fachtagung in Kooperation vom Mannheimer Institut für Integration und interreligiösen Dialog e.V. und der Evangelischen Akademie der Pfalz durchgeführt. 32 Männer und Frauen, absolvierten die Ausbildung und sind nun bald zwei Jahre in Krankenhäusern und Notfallorganisationen tätig. Herkunftsländer waren Ägypten, Bosnien, Deutschland, Mazedonien, Pakistan, Türkei und Tunesien.